Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 31.1.2026)
1. Allgemeiner Teil
1.1. Für die Fotografen Marion und Michael Thöndel wird im Folgenden die Kurzbezeichnung „Fotograf“ verwendet. Der Auftraggeber wird als „Kunde“ bezeichnet.
1.2. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nach stehenden genannten Bedingungen. Sie gelten für alle Angebote und erteilten Aufträge des Fotografen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung. Abrufbar unter www.wunderlinse.at
1.3. Sie gelten als vereinbart mit der Beauftragung des Fotografen, der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden.
1.4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
2. Auftragsablauf, Leistung und Gewährleistung
2.1. Terminvereinbarungen, Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist in der Auftragsbestätigung geregelt.
2.2. Die Auftragserfüllung von Fotoaufträgen erfolgt durch die Fotografen. Kunden werden nach Möglichkeit beim Erstgespräch darüber informiert, außer es ist schriftlich explizit vereinbart, wie viele Fotografen vor Ort sind
2.3. Dem Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
2.4. Bei Buchung eines Hochzeitspakets kommt eine verbindliche Buchung inkl. Terminreservierung erst mit der Überweisung der Anzahlung zustande. Bei Buchung eines anderen Shootings kommt ein Vertrag durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Kunden und entsprechender schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Fotografen zustande, es bedarf keiner Unterzeichnung des Angebots, einer Auftragsbestätigung oder Überweisung einer Anzahlung. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese vom Fotografen ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.5. Sämtliche Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können und Gewissen ausgeführt. Der Fotograf kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors, etc.) ausführen lassen.
2.6. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Eventuelle Änderungswünsche nachträglich können gesondert berechnet werden.
2.7. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.8. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
2.9. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
2.10. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Kunden nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
2.11. Die Bildbearbeitung erfolgt mit einem farbkalibrierten Monitor. Die Farbdarstellung der Bilder an einem nicht kalibrierten Monitor, Smartphone usw. oder Druck in einem Labor kann dadurch verfälscht werden und stellt keinen Mangel dar.
2.12. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
2.13. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Fotografen. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 3.8. gilt als vereinbart.
2.14. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.
2.15. Der Fotograf übergibt an den Kunden keine Negative (RAW Format) oder unbearbeitete Fotos.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung
3.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro.
3.2. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
3.3. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Kunden gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
3.4. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
3.5. Ein Fototermin, Hochzeit oder Termin kann reserviert werden, gilt allerdings erst bei Erhalt der vereinbarten Anzahlung als gebucht. Bis zum Erhalt der Anzahlung kann der Termin anderweitig vergeben werden.
3.6. Bei Auftragserteilung werden mindestens 50€ bis zu 30% des Gesamtbetrages als Anzahlung fällig.
3.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Hochzeitsaufträgen der Rechnungsbetrag gemäß Zahlungsplan in der Auftragsbestätigung und bei sonstigen Fotoaufträgen bei Erstellung des Werkes oder bei Übergabe des fertigen Werkes zu begleichen.
3.8. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% berechnet. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
3.9. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Daten und Bilder bleiben das Eigentum des Fotografen und stehen dem Fotografen ohne jegliche Einschränkung der Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung zur Verfügung.
4. Stornobedingungen
4.1. Für Stornierungen von Hochzeitsaufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
– Bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50% der Auftragssumme
– Bis zu 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 70 % der Auftragssumme
– ab 1 Woche vor dem vereinbarten Termin: 90% der Auftragssumme
4.2. Für Stornierungen aller anderen Fotoaufträge gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
– Bis zu 2 Wochen vor dem Termin kann die Anzahlung als Gutschrift für einen Ersatztermin einbehalten werden oder auf Wunsch zurückgezahlt werden.
– 2 Wochen bis zu 24h vor dem Termin wird die Anzahlung als Gutschrift auf ein Ersatzshooting einbehalten.
– Ab 24h vor dem Shooting wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten und kann nur bei nachweislich wichtigen Verhinderungsgründen bei einem Folgeshooting angerechnet werden. Dazu bedarf es dem Einverständnis und schriftlicher Zustimmung des Fotografen.
Wird ein Shooting ohne Anzahlung ausgemacht und kürzer als 24h vor dem Termin storniert, wird eine Stornogebühr von 100€ verrechnet und muss innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Fotografen überwiesen werden.
4.3. Der Widerruf ist in Textform (z.B, Brief oder E-Mail) an die folgende Adresse zu richten:
Marion Thöndel
1170 Wien, Trenkwaldgasse 29
E-Mail: office@wunderlinse.at
4.4. Für den Fall, dass der Fotograf durch höhere Gewalt oder anderen wichtigen Umständen (z.B. Unfall, Krankheit, Transportschaden, Wetterbedingungen) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann, wird dieser Umstand dem Kunden umgehend mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
4.5. Der Fotograf bemüht sich bei Hochzeitsaufträgen einen Ersatzfotografen zu finden und zu vermitteln, kann aber keine Garantie übernehmen. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten seitens des Fotografen. Sofern kein Ersatzfotograf bereitgestellt werden kann, wird eine eventuell bereits geleistete Anzahlung rückerstattet.
4.6. Für den Fall, dass ein eventuell gebuchter Zweitfotograf durch höhere Gewalt oder anderen wichtigen Umständen (z.B. Unfall, Krankheit, Transportschaden, Wetterbedingungen) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann, wird dieser Umstand dem Kunden umgehend mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
4.7. Bei Paketbuchung bemüht sich der Fotograf einen Ersatz für den gebuchten Zweitfotografen zu finden und zu vermitteln, kann aber keine Garantie übernehmen. Sofern kein Ersatz gefunden wird, wird der Hochzeitsauftrag ohne Preisnachlass oder Vergünstigung nur durch einen Fotografen begleitet.
4.8. Der Fotograf behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Stornierung durch den Fotografen, wird der entrichtete Mietpreis oder Anzahlung vollständig erstattet.
5. Nutzungsrechte
5.1. Mit der Lieferung von Fotoaufträgen inkl. Fotoaufnahmen wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die private Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck.
5.2. Jede über 5.1. hinausgehende Nutzung und Verwertung zu kommerziellen Zwecken oder zu Werbe- und Geschäftszwecken ist nicht erlaubt, außer es ist vorher schriftlich vereinbart. Das gilt insbesondere für jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung/Bearbeitung des Bildmaterials, sowie jegliche Veröffentlichung zu Werbe- oder Geschäftszwecken, außer es ist schriftlich explizit vorher vereinbart worden.
5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
5.4. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, ausgenommen ist die Hochzeitsfotografie.
5.5. Jegliches vom Fotografen angefertigtes Bildmaterial kann zur Eigenwerbung des Fotografen in analoger und digitaler Form, ausgedruckt wie auch in diversen Medien genutzt werden. Der oder die Kundin kann dagegen in schriftlicher Form Einspruch erheben, allerdings erhöht sich damit der jeweilige Preis um 20% des ursprünglichen Preises. Im Nachhinein kann das Einverständnis zurückgezogen werden, jedoch Bilder in diversen Medien können nachträglich nicht mehr gelöscht werden und der Mehrpreis wird danach in Rechnung gestellt. Darüber wird eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte zur Veröffentlichung zu Werbe- oder Geschäftszwecken ohne Rücksprache mit dem Kunden ausgeschlossen.
Gegen einzelne Fotos die der Kunde als unangemessen oder unvorteilhaft ansieht oder sich auf die Person nachteilig auswirken könnte, kann auch ohne Aufpreis auf Nutzung verzichtet werden, die Entscheidung darüber obliegt dem Fotografen. Das Foto wird umgehend gelöscht.
5.6. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc.)
5.7. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
5.8. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht bis zu 6 Monaten zu archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
5.9. Der Fotograf haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer eines Events mit den Fotos von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.
6. Haftung bei Hochzeitsfotografie- und sonstigen Fotoaufträgen
6.1. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Kunde zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
6.2. Dem Kunden stehen bei Überschreitung eines von Fotografen angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn, die Lieferverzögerung wurde vom Fotografen oder einer der Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
6.3. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, Digitale Daten) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
6.4. Punkt 6.3. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Kunden zu versichern.
6.5. Eine Haftung wird ausgeschlossen, sollte es dem Fotografen während der Ausführung des Auftrags unter besonderen Umständen (Einwirkung von außen, Unfall oder Krankheit) nicht mehr möglich sein, die Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen und der Fototermin/Hochzeitsauftrag abgebrochen werden muss. Bei Buchung eines Zweitfotografen wird der verbleibende Auftrag mit nur einen (1) Fotografen fertiggestellt. Es kann keine Preisminderung geltend gemacht werden.
7. Haftung, Schadenersatz und vorzeitige Beendigung von Aufträgen
7.1. Der Kunde hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Ordnungskräfte zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sach- und Vermögungsschäden des Fotografen, die durch Vandalismus oder mutwillige Zerstörung zustande kommen, übernimmt der Kunde die volle Haftung für die gesamte technische Ausrüstung.
7.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fotograf keine Verantwortung für die entstehenden Kosten durch die Stromentnahme am Veranstaltungsort trägt. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
7.3. Der Fotograf wird keinerlei Form von bedrohlichem Verhalten gegen ihn und ev. Mitarbeitern oder Missbrauch von Eigentum tolerieren. Sollte dies jedoch dennoch der Fall sein, so behält sich der Fotograf das Recht vor, jegliche Leistungen umgehend vorzeitig zu beendigen.
8. Salvatorische Klausel
8.1 Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde nimmt die Datenschutzmitteilung (abrufbar unter www.wunderlinse.at), sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat.
9.2. Der Kunde erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus den Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich der Unternehmenssitz des Fotografen.
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